Nach Artikel 73 der Kirchenordnung darf das Presbyterium beratende Ausschüsse bilden. Diese Ausschüsse helfen dabei, Entscheidungen des Leitungsorgans vorzubereiten. Ihr Vorteil gegenüber der Beauftragung einzelner Presbyterinnen und Presbyter liegt darin, dass auch andere Gemeindeglieder – zum Beispiel Jugendliche oder Mitarbeitende – an der Arbeit mitwirken können.
Das Presbyterium der Kirchengemeinde Überruhr hat folgende Ausschüsse und Arbeitskreise gebildet:
Losung für Montag, 20.04.2026
Haltet mich nicht auf, denn der HERR hat Gnade zu meiner Reise gegeben.
- 1. Mose 24,56Jesus sprach: Es ist gut für euch, dass ich weggehe. Denn wenn ich nicht weggehe, kommt der Tröster nicht zu euch. Wenn ich aber gehe, werde ich ihn zu euch senden.
- Johannes 16,7
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