Nach Artikel 73 der Kirchenordnung darf das Presbyterium beratende Ausschüsse bilden. Diese Ausschüsse helfen dabei, Entscheidungen des Leitungsorgans vorzubereiten. Ihr Vorteil gegenüber der Beauftragung einzelner Presbyterinnen und Presbyter liegt darin, dass auch andere Gemeindeglieder – zum Beispiel Jugendliche oder Mitarbeitende – an der Arbeit mitwirken können.
Das Presbyterium der Kirchengemeinde Überruhr hat folgende Ausschüsse und Arbeitskreise gebildet:
Losung für Freitag, 06.03.2026
Der Gerechte erkennt die Sache der Armen.
- Sprüche 29,7Jesus sprach zu dem Oberen: Es fehlt dir noch eines. Verkaufe alles, was du hast, und gib’s den Armen, so wirst du einen Schatz im Himmel haben, und komm und folge mir nach!
- Lukas 18,22
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