Nach Artikel 73 der Kirchenordnung darf das Presbyterium beratende Ausschüsse bilden. Diese Ausschüsse helfen dabei, Entscheidungen des Leitungsorgans vorzubereiten. Ihr Vorteil gegenüber der Beauftragung einzelner Presbyterinnen und Presbyter liegt darin, dass auch andere Gemeindeglieder – zum Beispiel Jugendliche oder Mitarbeitende – an der Arbeit mitwirken können.
Das Presbyterium der Kirchengemeinde Überruhr hat folgende Ausschüsse und Arbeitskreise gebildet:
Losung für Donnerstag, 04.06.2026
Der HERR, dein Gott, wird dir Glück geben zu allen Werken deiner Hände.
- 5. Mose 30,9Niemand gehe zu weit und übervorteile seinen Bruder im Handel. Denn der Herr straft dies alles.
- 1. Thessalonicher 4,6
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