Nach Artikel 73 der Kirchenordnung darf das Presbyterium beratende Ausschüsse bilden. Diese Ausschüsse helfen dabei, Entscheidungen des Leitungsorgans vorzubereiten. Ihr Vorteil gegenüber der Beauftragung einzelner Presbyterinnen und Presbyter liegt darin, dass auch andere Gemeindeglieder – zum Beispiel Jugendliche oder Mitarbeitende – an der Arbeit mitwirken können.
Das Presbyterium der Kirchengemeinde Überruhr hat folgende Ausschüsse und Arbeitskreise gebildet:
Losung für Freitag, 11.09.2026
David und ganz Israel tanzten mit aller Macht vor Gott her, mit Liedern, mit Harfen, mit Psaltern, mit Pauken, mit Zimbeln und mit Trompeten.
- 1. Chronik 13,8Seid allezeit fröhlich!
- 1. Thessalonicher 5,16
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