Nach Artikel 73 der Kirchenordnung darf das Presbyterium beratende Ausschüsse bilden. Diese Ausschüsse helfen dabei, Entscheidungen des Leitungsorgans vorzubereiten. Ihr Vorteil gegenüber der Beauftragung einzelner Presbyterinnen und Presbyter liegt darin, dass auch andere Gemeindeglieder – zum Beispiel Jugendliche oder Mitarbeitende – an der Arbeit mitwirken können.
Das Presbyterium der Kirchengemeinde Überruhr hat folgende Ausschüsse und Arbeitskreise gebildet:
Losung für Donnerstag, 03.09.2026
Auf dich, HERR, sehen meine Augen; ich traue auf dich, gib mich nicht in den Tod dahin.
- Psalm 141,8Tod, wo ist dein Sieg? Tod, wo ist dein Stachel? Gott aber sei Dank, der uns den Sieg gibt durch unsern Herrn Jesus Christus!
- 1. Korinther 15,55.57
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