Nach Artikel 73 der Kirchenordnung darf das Presbyterium beratende Ausschüsse bilden. Diese Ausschüsse helfen dabei, Entscheidungen des Leitungsorgans vorzubereiten. Ihr Vorteil gegenüber der Beauftragung einzelner Presbyterinnen und Presbyter liegt darin, dass auch andere Gemeindeglieder – zum Beispiel Jugendliche oder Mitarbeitende – an der Arbeit mitwirken können.
Das Presbyterium der Kirchengemeinde Überruhr hat folgende Ausschüsse und Arbeitskreise gebildet:
Losung für Sonntag, 18.10.2026
Ich will Frieden geben an dieser Stätte, spricht der HERR Zebaoth.
- Haggai 2,9Jesus sprach zu ihnen: Steht nicht geschrieben: Mein Haus wird ein Bethaus heißen für alle Völker?
- Markus 11,17
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