Der Ausschuss für Theologie, Gottesdienst und Kirchenmusik gehört zu den Pflichtausschüssen einer Gemeinde (vgl. Artikel 17 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland). Hier beraten Mitglieder des Presbyteriums und berufene Gemeindemitglieder theologische und liturgische Fragestellungen.
In unserer Gemeinde kommt zu den im Titel genannten Themen noch das das Thema „Ökumene“ hinzu.

So gehören zu den Hauptaufgaben des Ausschusses:

  1. Gestaltung und Planung der Gottesdienste: Der Ausschuss entwickelt Konzepte für die Gottesdienstgestaltung, berät bei liturgischen Fragen und fördert die Vielfalt in den Gottesdiensten, einschließlich besonderer Feiern und Feste.
  2. Förderung der Kirchenmusik: Der Ausschuss kümmert sich um die Auswahl und Förderung der Kirchenmusik, berät bei der Organisation musikalischer Veranstaltungen und unterstützt die Arbeit der Kirchenchöre und Musikgruppen.
  3. Theologische Reflexion und Bildung: Er diskutiert theologische Fragestellungen, fördert die spirituelle Bildung der Gemeinde und stellt sicher, dass theologische Grundsätze in der Gemeindearbeit verankert sind.
  4. Ökumene: Der Ausschuss pflegt die ökumenischen Beziehungen zu den christlichen Nachbargemeinden und stärkt die ökumenische Zusammenarbeit vor Ort.

Kontakt

Pfarrer Markus Pein

Vors. d. Presbyteriums